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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der inside eBusiness Solutions GmbH für die Vermittlung von Werbung über die Plattform bwads24.com Stand: 01.12.2009 Präambel Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben das Verhältnis von der inside eBusiness Solutions GmbH, als Vermittler von Advertiserwerbung und dem Publisher, dessen Webseite die Plattform der Advertiserwerbung darstellt. Der Publisher erhält für das Einbinden dieser Werbung in seine Webseite Geldzahlungen von der inside eBusiness Solutions GmbH. Die inside eBusiness Solutions GmbH fungiert dabei lediglich als Vermittler zwischen Advertiser und Publisher und bietet die entsprechende Plattform zum Buchen und zum Einbinden der Werbung in die eigene Webseite an. Die Werbeinhalte der Advertiser werden in keinster Weise bearbeitet oder anderweitig beeinflusst und wie vom Advertiser gewünscht, dem Publisher bereitgestellt. Die inside eBusiness Solutions GmbH übernimmt hierbei die Kontrolle der ordnungsgemäßen Einbindung und versucht jegliche Betrugsversuche am Sponsor sowie am Webmaster zu verhindern. Weiterhin übernimmt die inside eBusiness Solutions GmbH den Empfang der Zahlungen von den Advertisern, sowie die Auszahlung an den Publisher. Die bereitgestellte Plattform ist für Publisher kostenfrei. Definition Werbemittel 1. Allgemeines, Definitionen 1.1. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der inside eBusiness Solutions GmbH (nachfolgend „inside“ oder „Vermarkter“ genannt) zur Vermittlung und Schaltung von Werbung über die Plattform bwads24.com sowie den damit verbundenen Dienstleitungen und Vertragsbeziehungen sind ausschließlich die nachfolgenden AGB maßgebend. Folgende natürliche Personen und Rechtspersonen sind in diesem Umfeld Vertragspartner: Geschäftsbedingungen des Advertisers und des Publishers werden von inside nicht anerkannt. Dies gilt auch, soweit den Geschäftsbedingungen des Advertisers und des Publishers nicht ausdrücklich widersprochen wird. 1.2. Sind oder werden Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. 1.3. Für die Vertragsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 1.4. Gerichtsstand ist Aachen, soweit der Advertiser bzw. der Publisher Kaufmann ist. 2. Vertragsbeziehung Vermarkter zum Publisher 2.1. Bei den von inside an die Publisher gerichteten Angaben auf der Plattform bwads24.com handelt es sich jeweils um eine Einladung zum Angebot. Erst eine Anfrage des Publishers in Textform stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar. Ein entsprechender Vertragsschluss kommt erst zu Stande, soweit dieses Angebot vom Vermarkter in Text- oder Schriftform angenommen wird. 2.2. Der Publisher stellt dem Vermarkter über die Plattform bwads24.com kostenfrei Webseitenbereiche zur Verfügung, die die folgenden Mindestkriterien erfüllen: Der Vermarkter wird für die Dauer der Vertragsbeziehung zwischen ihm und dem Publisher ermächtigt, für diese Webseitenbereiche einen Advertiser zu vermitteln. Der Vermarkter wird ferner ermächtigt auf den zur Verfügung gestellten Webseitenbereichen und nach freiem Ermessen Werbung von Advertisern einzustellen bzw. zu schalten. Soweit ein Vertragsverhältnis zwischen Vermarkter und Publisher endet, jedoch eine bereits auf den entsprechenden Webseitenbereichen geschaltete Werbung eine zwischen Vermarkter und Advertiser bereits festgelegte Dauer fortzubestehen hat, wird diese Werbeschaltung noch vertragsgemäß durch- und zu Ende geführt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass hinsichtlich der Zurverfügungstellung der Webseitenbereiche die gesetzlichen Vorschriften zum Mietrecht anwendbar sind und der Publisher insoweit als Vermieter auftritt. 2.3. Folgende Funktionalitäten stehen dem Publisher ab Aktivierung seines Accounts bwads24.com zur Verfügung: 2.4. Der Publisher ist verpflichtet, seine Accountangaben zur Plattform bwads24.com stets aktuell zu halten. Darunter fallen insbesondere die Kontaktdaten des Publishers wie E-Mail-Adresse und Bankverbindung. Soweit ein Schaden des Publishers auf eine mangelnde Aktualisierung oder auf fehlerhafte Angaben der vorgenannten Daten beruht, geht dies zu Lasten des Publishers. 2.5. Der Publisher ist nicht berechtigt die textuelle oder grafische Gestaltung des vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbematerials zu verändern oder die Position innerhalb des vom Publisher zur Verfügung gestellten Webseitenbereichs zu beeinflussen. 2.6. Der Publisher garantiert, berechtigter Betreiber der von ihm angegebenen Webseite zu sein. Insbesondere garantiert er, dass er Inhaber der entsprechenden Domain und nutzunsgberechtigt ist. 2.7. Zwangsklicks sowie Klicks um einen Vorteil jeglicher Art und Weise zu erlangen und/oder um eine Vergütung zu erhalten, z.B. durch Forced-Klicks sind verboten. Bannerklickprogramme dürfen nur in Bereichen, die kein Forced-Bereich sind oder Forced-Werbemittel enthalten, eingebaut werden, das heisst sobald sich ein Forced-Banner auf der selben Seite befindet, ist ist dies nicht erlaubt. Der Einbau der Kampagnen in Autoreloadseiten sowie Besuchertauschseiten / Trafficsystemen und der Einbau als Bestätigungslink oder Zusatzbanner in Paidmails / Mail / Paidmailbestätigungsseiten oder Popups / Popdowns aller Art ist verboten. 2.8. Der Publisher garantiert, dass die entsprechenden Webseiten (die Domainbezeichnung wird insoweit umfasst) und deren Inhalte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Publisher garantiert, dass insbesondere keine Urheber, Marken- und Wettbewerbsrechte bzw. Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Der Publisher garantiert ferner, dass die auf seinen Webseiten bereitgehaltenen Inhalte nicht gegen strafgesetzliche oder jugendschützende Bestimmungen verstoßen, insbesondere keine pornographischen, jugendgefährdenden oder die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende oder in die Liste der jugendgefährdende Medien aufgenommene, kriegsverherrlichenden, nationalsozialistischen, volksver-hetzende, zur Gewalt oder Rassenhass aufstachelnden oder beleidigende Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten abrufbar sind. 2.9. Der Publisher wird inside unverzüglich informieren, wenn er von Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten, insbesondere im Bereich des Domain-, Urheber-, Kennzeichen- oder Namenrechts in Anspruch genommen wird. 3. Vertragsbeziehung Vermarkter zum Advertiser 3.1. Der Advertiser kann über die Plattform bwads24.com an den Vermarkter ein Guthaben zahlen (nachfolgend „Credits“ genannt), in dessen Rahmen er Werbung über den Vermarkter schalten lassen kann. Dafür eröffnet der Advertiser einen Account auf bwads24.com und führt über die Funktionalität „Werbeguthaben aufladen“ eine Einzahlung der Credits entweder per PayPal oder Banküberweisung durch. Sobald der Vermarkter die Einzahlung registriert, werden dem Advertiser die Credits gutgeschrieben. Über die Funktionalität „Kampagnen starten“ kann der Advertiser seine Credits zur Schaltung einer Werbung nutzen. 3.2 Mit Auftragserteilung garantiert der Advertiser, dass er über die für die Werbeschaltung erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere dass er über die zur Werbeschaltung und Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungs-, Bearbeitungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte verfügt. 3.3. Der Advertiser hat inside das Werbematerial mindestens 1 Arbeitstag vor der geplanten Schaltung der Werbung zu den folgenden technischen Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen: 3.4. Der Advertiser übernimmt das Risiko der Übertragung des Werbematerials an inside. 3.5. inside haftet gegenüber dem Advertiser nicht für die Zurverfügungstellung der Webseitenbereiche durch den Publisher. 3.6. Kann ein Auftrag wegen verspäteter Anlieferung oder wegen fehlerhaftem Werbematerial nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, bleibt inside zur Berechnung der vollständigen vertraglich vereinbarten Vergütung berechtigt. 3.7. inside ist nicht verantwortlich für den Erfolg der vom Advertiser beabsichtigten Werbung. 3.8. inside behält sich den Ort der Platzierung des zur Verfügung gestellten Werbematerials vor. Der Advertiser muss die Werbung umgehend nach der ersten Veröffentlichung (Schaltung) prüfen und innerhalb von 24 Stunden ab der Veröffentlichung inside schriftlich über Änderungsvorstellungen benachrichtigen. Alle mit diesen Änderungsvorstellungen in Verbindung stehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Advertisers, soweit die Änderungswünsche nicht im Verantwortungsbereich von inside liegen. 3.9. Das Werbematerial des Advertisers wird von inside nicht bearbeitet und unverändert eingestellt. Die Werbung des Advertisers kann an beliebiger Stelle auf den Webseiten des Publishers geschaltet werden. Untersuchungs- und Rügepflichten 3.10. Der Advertiser ist verpflichtet, die von inside erbrachten Leistungsgegenstände nach Erhalt unverzüglich auf Mängel zu testen und erkennbare Mängel inside unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 3.11. Mängelrügen lassen eine etwaige Verpflichtung zur Zahlung unberührt. 4. Schlechtleistung, Drittleistungen, Verzögerungen 4.1 Wenn die Platzierung der Werbung nicht vertragsgerecht erfolgt, die Schlechtplazierung nicht geringfügig ist und inside dies allein zu verantworten hat, stehen dem Advertiser neben den gesetzlichen Ansprüchen eine Ersatzplatzierung zu. 4.2 inside übernimmt keine Haftung für Hardware oder Software, die Dritten gehören oder von Dritten betrieben werden. Insbesondere übernimmt inside keine Haftung für Fehler, die auf die Bereitstellung von Diensten und Netzwerken, die nicht im Verantwortungsbereich von inside stehen, zurück zu führen sind. Für Verzögerungen, die auf einem der vorgenannten Fälle beruhen, wird inside die Werbeschaltung um die ausgefallene Zeit nicht verlängern; die Vergütungspflicht wird insoweit nicht berührt. 5. Preise, Zahlungsbedingungen 5.1. Publisher erhalten folgende Vergütungen: Sobald die Einnahmegrenze von 25,00 EUR erreicht ist, kann eine Auszahlung durch den Publisher angefordert werden. 5.2. Alle Preise sind in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. 5.3. Die Aufrechnung mit Ansprüchen durch den Advertiser bzw. Publisher ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Advertisers bzw. Publishers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 6. Schaltung der Werbung, Rechte Dritter, Störerhaftung, Datenschutz 6.1 Die Werbung des Advertisers hat den folgenden Anforderungen zu entsprechen: 6.2. inside kann bereits geschaltete Werbung nach eigenem Ermessen von den Webseiten des entsprechenden Publishers nehmen oder eine vom Advertiser gewünschte Schaltung zurückweisen. Dies gilt insbesondere soweit inside lediglich den Verdacht haben kann, dass Rechte Dritter oder Gesetze oder Vorschriften durch die Werbung bzw. die Webseiten des Publishers verletzt werden. Auf Anfrage erhalten sowohl der Advertiser als auch der Publisher Auskunft über die Gründe. 6.3. Macht inside von seinem Recht gemäß Ziffer 6.2. Gebrauch, werden gegenüber dem Advertiser ab diesem Zeitpunkt keine Credits mehr berechnet. Der Advertiser hat jedoch die bis dahin angefallenen angemessenen Kosten zu erstatten und inside ist berechtigt die Kosten von den Credits zu begleichen. 6.4. Der Advertiser ist für die Einhaltung des Werbematerials an die Anforderungen gemäß Ziffer 6.1. verantwortlich und beweispflichtig. 7. Sperrung des Accounts Bei erheblicher Verletzung der Anforderungen der Ziffer 6.1. durch den Advertiser oder der Ziffern 2.5., 2.6. und 2.7. durch den Publisher ist inside berechtigt, den entsprechenden Account zu sperren. 8. Freistellung, Verletzung Rechter Dritter 8.1. Macht ein Dritter gegenüber inside die Verletzung von Schutzrechten geltend und beziehen sich diese Schutzrechte auf Werbematerial des Advertisers, wird inside den Advertiser darüber unverzüglich informieren und dem Advertiser soweit als möglich die rechtliche Verteidigung gegen die Ansprüche überlassen. Der Advertiser ist verpflichtet, inside von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen der Verletzung der vorgenannten Schutzrechte gegen inside erhoben werden, einschließlich der zur Abwehr erforderlichen Rechtsverfolgungskosten, unverzüglich freizustellen, soweit inside die Schutzrechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat. 8.2. Macht ein Dritter gegenüber inside die Verletzung von Schutzrechten geltend und beziehen sich diese Schutzrechte auf eine Verletzung, die von den Webseiten des Publishers unter Ausschluss des Werbematerials des Advertisers ausgeht, wird inside den Publisher darüber unverzüglich informieren und dem Publisher soweit als möglich die rechtliche Verteidigung gegen die Ansprüche überlassen. Der Publisher ist verpflichtet, inside von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen der Verletzung der vorgenannten Schutzrechte gegeninside erhoben werden, einschließlich der zur Abwehr erforderlichen Rechtsverfolgungskosten, unverzüglich freizustellen, soweit inside die Schutzrechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat. 9. Allgemeine Haftung Soweit vorstehend keine anderweitigen Haftungsregelungen getroffen wurden, gelten folgende allgemeine Bestimmungen: 9.1. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist – soweit es sich nicht um vertragswesentliche Pflichten handelt (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird) – auf die Schäden begrenzt, die insoweit typischerweise entstehen und vorhersehbar sind. Dies gilt insbesondere für einen entgangenen Gewinn. 9.2. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, aus Garantien, Arglist, für Rechtsmängel und Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. 9.3. Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten wird auf die Höhe der Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn nicht sichergestellt wurde, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. |